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Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson

Seit 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Pflegerische Tätigkeiten sowie hausmeisterliche Tätigkeiten (z.B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) sind dabei jedoch ausgeschlossen. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen können dabei maximal 125,- Euro pro Monat pro betreuter Person erhalten. Eine ehrenamtlich tätige Einzelperson darf sich dabei um bis zu drei Personen kümmern. Um als ehrenamtlich tätige Einzelperson anderen helfen zu können ist eine Schulung nötig. 

 

Die ILE organisiert diese kostenlose eintägige Schulung am 15. Oktober (von 9:30 – 16:00 Uhr), im Bürgersaal der Gemeinde Furth (Am Klosterberg 1, 84095 Furth). Die Schulung wird von der Fachstelle für Demenz und Pflege Niederbayern durchgeführt. Falls Sie an der Schulung teilnehmen möchten – oder noch Näheres dazu wissen möchten - melden Sie sich bitte unter oder Telefon 0151 42470471.

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