Erweitertes Führungszeugnis von Ehrenamtlichen in Vereinen
Ehrenamtlich tätige Personen bei Vereinen müssen aufgrund des Kinder- und Jugendschutzes ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Weitere Informationen können auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes abgerufen werden: www.blja.bayern.de.