Start der Bewerbungsphase für Regionalbudget läuft
Sie haben eine gute Projektidee oder planen eine Beschaffung in der Region der ILE „Holledauer Tor“ die vielen gut tut?
Dann bewerben Sie sich vom 16.10.2023 – 08.11.2023 (Erstaufruf) vor 12:00 Uhr um eine Förderung des Regionalbudgets!
Sie können gerne bereits vorher eine formlose Projektskizze unter eva-maria.fuchs@vg-furth einreichen, oder kurz anrufen 0151 / 42470471, wenn Sie nachfragen möchten ob Ihr Projekt prinzipiell förderfähig ist.
„Jeder Verein sollte das ILE Regionalbudget nutzen. Was ihr dazu braucht ist ganz einfach: Eine gute Idee, zwei Stunden für den Projektantrag und drei Stunden für den Abschlussbericht, fertig. Wir konnten mit dem Regionalbudget bisher Projekte von Bierzeltgarnituren über einen Kühlanhänger, ein vollwertiges Open Air Kino bis hin zu einer Blaskapelle umsetzen. Bewerbt euch, es lohnt sich.“ - Michael Wensauer, für den Hallertauer Volkstrachtenverein und die Kolpingsfamilie Pfeffenhausen.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern bezuschussen die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) „Holledauer Tor“ voraussichtlich mit 90.000 € im Jahr 2024. 10.000 € steuert die ILE selbst bei. Dieses Geld wird an Kleinprojekteträger vergeben die die Lebensverhältnisse in der Region nachhaltig verbessern. Ein Kleinprojekt wird mit bis zu 80% der Nettokosten (maximal jedoch 10.000 €) bezuschusst.
Den Förderaufruf, die Projektauswahlkriterien und die Förderanfrage für ein Kleinprojekt finden Sie hier: https://www.ile-holledauertor.de/projekte/detail/regionalbudget-2021-115
Jeder rechtzeitig eingereichte Förderantrag wird anhand der Projektauswahlkriterien bepunktet. Die Reihenfolge der geförderten Projekte ergibt sich aus der erzielten Punktzahl. Bei gleichem Punktestand zählt das Eingangsdatum (Annahme von Projektanfragen vom 16.10.2023 – 08.11.2023 vor 12 Uhr) der Förderanfrage. Ein Projekt muss mindestens fünf Punkte erreichen damit es gefördert werden kann.
Wird Ihr Projekt gefördert, wird ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, der die Umsetzungsmodalitäten regelt. Die Kosten für das Projekt müssen Sie zunächst vorstrecken. Das Projekt darf nach Unterzeichnung des privatwirtschaftlichen Vertrages, frühestens jedoch am 1.1.2024 begonnen werden und muss bis zum 20.09.2024 abgeschlossen sein. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 1.10.2024 bei der verantwortlichen Stelle der ILE eingehen, ansonsten entfällt der Zuschuss komplett. Die ILE und das ALE prüfen anschließend die Durchführungsnachweise. Mit einer Auszahlung der Fördersumme können Sie im Dezember 2024 rechnen.