Härtefallhilfe für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks
Für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks kann seit 15. Mai 2023 eine finanzielle Unterstützung beantragt werden.