Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gewässerrandstreifenbegehung in der Gemeinde Hohenthann

Wo müssen Gewässerrandstreifen an den kleinen Gewässern angelegt werden? Nach Abschluss der Begehungen im Landkreis Kelheim prüft das Wasserwirtschaftsamt nun im Landkreis Landshut die kleinen Gewässerläufe fachlich vor Ort. Ziel ist die Ermittlung der Gewässer, an denen Gewässerrandstreifen angelegt werden müssen. Dies schafft Klarheit für die Landwirte in Landshut.

„Besonders wichtig ist uns, dass wir schon im Vorfeld die betroffenen Landwirte über unsere Arbeit ganz offen und unkompliziert informieren“, betont Constantin Sadgorski, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Landshut.

 

So wurde im Vorfeld der Begehung in der Kommune eine Informationsveranstaltung im Rathaus durchgeführt. Die Mitarbeiterin des Wasserwirtschaftsamts Landshut, Frau Dietz-Fiebiger hat im kleinen Kreis den örtlichen Vertretern der Gemeinde und den Obmännern des Bayerischen Bauernverbands (BBV) das Vorgehen erläutert und Fragen beantwortet. Dieses Vorgehen hat sich bereits bestens bewährt.

Dadurch konnte ein Austausch zwischen Gemeinden, Landwirten und Wasserwirtschaftsamt stattfinden und die Mitarbeiter/innen können aktiv bei den Begehungen unterstützt werden“.

 

Die Begehungen in der Gemeinde Hohenthann und im Markt Pfeffenhausen finden ab 13. März bis Ende April statt. Detaillierte Informationen zu der Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden sich im Informationsflyer „Gewässerrandstreifen in Bayern“ 

Interessierte erhalten den Flyer auf Anfrage auch direkt beim Wasserwirtschaftsamt Landshut.