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Führerscheinpflichtumtausch geht in die nächste Runde

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis 19.01.2023 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1959-1964 umgetauscht werden. Wer schon einen Scheckkartenführerschein hat oder ab 1965 geboren ist, braucht den Umtausch noch nicht durchführen. Die verlängerte Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953-1958 endet am 19.07.2022. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht werden. Die Umtauschanträge und alle Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes. Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern. Bei Fragen können Sie sich an die Führerscheinstelle Telefon: 0871/408-2156 oder -2153 wenden.

Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grauer bzw. rosa Lappen):

Geburtsjahr

Führerscheinumtausch bis

Vor 1953

19.01.2033

Bitte warten

1953 bis 1958

19.07.2022

Bitte umtauschen

1959 bis 1964

19.01.2023

Bitte  umtauschen

1965 bis 1970

19.01.2024

Bitte warten

1971 oder später

19.01.2025

Bitte warten

 

 

Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat:

Ausstellungsjahr

Führerscheinumtausch bis

1999 bis 2001

19.01.2026

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2002 bis 2004

19.01.2027

Bitte warten

2005 bis 2007

19.01.2028

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2008

19.01.2029

Bitte warten

2009

19.01.2030

Bitte warten

2010

19.01.2031

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2011

19.01.2032

Bitte warten

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

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