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Gift im Garten - Artenschutz in Privatgärten

Aufgrund der mitunter sehr kontrovers geführten Diskussion um das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ möchte die Interessengemeinschaft Gesundes Trinkwasser (IGGT) ihren bereits 2014 veröffentlichten Aufruf an die Privatgärtner wiederholen. Denn es ist nicht nur die Landwirtschaft, die zum Artensterben beiträgt. Von der Landwirtschaft werden nachdrücklich Blühflächen gefordert, gehen doch wir mit gutem Beispiel voran. Zumindest ein Teil unserer Gärten sollte naturbelassen bleiben oder als Blumenwiesen angelegt sein.


Pflaster und Schotter vor und hinter dem Haus rettet unsere Bienen nicht!


Artenschutz muss auch in den Privatgärten stattfinden!

 

Glyphosat: Die Gefahren

Jeder Gartenbesitzer hat sich sicher schon oft Gedanken gemacht, wie er unliebsame Unkräuter loswerden kann. Die „bequemste“, aber gleichzeitig gesundheitlich und ökologisch bedenklichste Art ist die Verwendung von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln wie Roundup und anderen glypho­sathaltigen Produkten, die alle Pflanzen ausnahmslos abtöten.

 

Dabei sollte man aber bedenken, dass der Einsatz von Pflanzenvernichtern gravierende negative Folgen hat. Die Rückstände der Gifte reichern sich im Boden, der Luft, in Lebens­mitteln, in Gewässern sowie im menschlichen Körper an. Zahlreiche wissen­schaftliche Studien belegen die gefährlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.

 

Glyphosat kann Hormon­system- und Fruchtbarkeitsstörungen sowie Krebserkrankungen auslösen, aber auch Schädigungen des Erbguts, der Embryonalentwicklung, der Leber und der Niere zur Folge haben.

 

Auch das Bodenleben wird durch glyphosathaltige Mittel gestört und geschädigt. Sie fördern krankheits­erregende Pilze, beeinträchtigen die Aufnahme von Mikronähr­stoffen sowie die Krankheitsabwehr der Pflanzen und reduzieren die Arten­vielfalt. Besonders giftig ist Glyphosat für Amphibien, Fische und andere Wasserorganismen.

 

Glyphosat: Ein Verkaufsschlager

Das Pflanzenvernichtungsmittel Roundup und der darin enthaltene Wirkstoff Glyphosat wurde 1974 vom US-Chemiekonzern Monsanto auf den Markt gebracht. Nach Ablauf der Patentrechte wird es heute unter zahlreichen Namen und von unterschiedlichen Firmen vertrieben.

 

In Deutschland sind bereits über 80 glyphosathaltige Unkrautvernichtungs­mittel auf dem Markt zugelassen, mehr als die Hälfte davon auch für den Haus- und Kleingartenbereich. Die Pflanzengifte können völlig problemlos von jedermann über das Internet oder in Garten- und Baumärkten bezogen werden – eine skandalöse Verkaufspraxis, die dazu führt, dass Jahr für Jahr mehr als 40 Tonnen des gefährlichen Wirkstoffes in deutschen Gärten landen.

 

In Deutschland existieren etwa eine Million Kleingärten und circa 17,3 Millionen Hausgärten, die zusammen rund 930.000 Hektar Fläche umfassen. Darauf werden Jahr für Jahr mehr als 4500 Tonnen Pestizide ausgebracht – eine unglaubliche Menge an Gift, die sich leicht vermeiden ließe.

 

Glyphosat: Illegaler Einsatz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL) ist für die Zulassung von Unkraut­vernichtungsmitteln für den Haus und Klein­gartenbereich zuständig. Diese Gifte sind in Garten- und Baumärkten erhältlich, dürfen aber nur mit sachkundiger Beratung zu den Risiken und zur fachgerechten Anwendung, Lagerung und Entsorgung verkauft werden. Laut Pflanzenschutz­gesetz §12 ist der Anwendungsbereich auf gärtnerisch-landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen beschränkt. Das heißt:

  • die Anwendung auf versiegelten Flächen wie gepflasterten, geteerten oder mit Kies und Schotter ausgelegten Wegen, Tor-, Hof- und Garagen­einfahrten und Terrassen ist verboten
  • das Ausbringen in der Nähe von Gewässern ist verboten

 

So soll verhindert werden, dass das Gift durch Auswaschung und Abfluss im Grund- und Oberflächenwasser landet und sich dort anreichert. In Bayern sind bereits 83 Prozent aller Oberflächengewässer mit Glyphosat belastet. Das Pflanzenschutzgesetz regelt auch die Anwendung auf öffentlich genutzten Flächen (Parks und Gärten, Grünanlagen, Sport- und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze und Friedhöfe): Dort dürfen Pestizide nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das BVL eingesetzt werden.

 

Ökologische Alternativen

Es gibt eine Reihe bewährter, giftloser Alternativen, um Wildkrautbewuchs einzudämmen. Unerwünschte Pflanzen können:

  • mechanisch (durch Jäten, Fugenkratzer) oder thermisch beseitigt werden (mit Hilfe von heißem Wasser, Dampf oder Heißluft)
  • durch das Abdecken mit Stroh- oder Rindenmulch oder das Anpflanzen von Mischkulturen erheblich in ihrem Wachstum reduziert werden.

 

Eine weitere Option wäre, die Natur einfach mal Natur sein zu lassen - weg von „perfekten“ hin zu naturbelassenen Flächen.

 

Unser Appell lautet daher: Verzichten Sie auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzengiften im Garten. Wenden Sie die Spritzmittel keinesfalls auf Nicht-Kulturflächen wie Wegen, Hof- und Toreinfahrten an, denn:

 

Die Gifte schädigen Ihre Gesundheit und die Umwelt!

 

Quelle: Umweltinstitut München e.V. - www.umweltinstitut.org

 

Interessengemeinschaft Gesundes Trinkwasser

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hohenthann
Do, 28. Februar 2019

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