Wartungsnachweis von Kleinkläranlagen
Die Betreiber von Kleinkläranlagen werden gebeten, den Nachweis der Wartung und der Schlammspiegelmessung oder den Nachweis der Entleerung bis spätestens 31. Dezember 2020 im Rathaus bei Frau Karsch vorzulegen.
Die Betreiber von Kleinkläranlagen werden gebeten, den Nachweis der Wartung und der Schlammspiegelmessung oder den Nachweis der Entleerung bis spätestens 31. Dezember 2020 im Rathaus bei Frau Karsch vorzulegen.