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Das Hohenthanner Freibad öffnet seine Tore – mit Einschränkungen

Am Donnerstag, den 03.06.2021 öffnen wir unser Hohenthanner Freibad für die diesjährige Badesaison.

 

Die Öffnungszeiten sind bei Badewetter wie gewohnt:

Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr

 

Die diesjährigen Eintrittspreise lauten:

 

Tageskarte bis 18 Uhr ab 18 Uhr
Ermäßigt 1,50 € 1,30 €
Erwachsene 3,00 € 2,00 €
Familie 7,00 € 5,00 €

 

Saisonkarte vergünstigt aufgrund der späteren Öffnung
Ermäßigt 17,00 €
Erwachsene 35,00 €
Familie 60,00 €


Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es allerdings einige Einschränkungen, die zu beachten sind. Wir haben hierzu ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt, dass gemäß den Erfahrungswerten sowie den Vorgaben des Ministeriums regelmäßig angepasst wird – sowohl in Bezug auf Verschärfungen als auch Erleichterungen.

 

Beschränkung der Besucherzahl

Die Besucheranzahl ist auf ein Höchstmaß von 150 Personen beschränkt.

 

Wir können daher leider auch in diesem Jahr nicht jedem Badegast den Zutritt gewähren.

 

Dennoch werden in diesem Jahr wieder Saisonkarten verkauft, die allerdings keinen Rechtsanspruch auf Zutritt gewähren.

 

Testpflicht, Geimpfte und Genesene

Bei einer 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Landshut über 50 und unter 100 ist ein negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test, max. 24 Stunden alt) beim Betreten des Freibades vorzulegen.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von einer Testpflicht ausgenommen.

 

Ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Landshut unter 50 entfällt die Testpflicht.

 

Geimpfte und genesene Personen sind ebenfalls vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

 

Allgemeines

Grundsätzlich gilt auf dem gesamten Freibadgelände der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

 

Beim Betreten und Verlassen des Freibades, beim Kiosk sowie der Benutzung der Toiletten und Umkleiden gilt Maskenpflicht:

  • Gäste ab dem 15. Geburtstag haben eine FFP2-Maske und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Dienstleister eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
  • Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind nur ausgenommen:
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
    • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.

 

Beim Einlass wird auch zusätzlich ein mechanischer Schutz (transparente Trennwand) aufgestellt sowie ein Handdesinfektionsspender installiert.

 

Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal darf bei Bedarf von dem Hausrecht Gebrauch machen.

 

Es dürfen nur Personen in das Freibad, die keine Krankheitssymptome aufweisen oder eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion haben, die nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

 

Aufnahme der Kontaktdaten

Sie müssen auch in diesem Jahr wieder Ihre Kontaktdaten angeben. Jeder Badegast (eine Person je Hausstand) wird mit seinem Namen, seiner Anschrift, Telefonnummer / E-Mail-Adresse und Geburtsdatum sowie Datum der Anwesenheit und Uhrzeit des Eintritts (= Termin) erfasst. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und bei Bedarf an das Gesundheitsamt weitergereicht. Im Anschluss an die 4-Wochen-Frist werden die Daten ordnungsgemäß vernichtet.

 

Um einen Besucherstau am Eingangsbereich zu vermeiden, steht Ihnen das Datenaufnahmeformular auf unserer Homepage zum Download bereit (siehe ganz unten), das Sie dann beim Besuch des Freibades ausgefüllt mitbringen.

 

Duschbereich, Toilettenanlagen, Umkleidebereich

Neben den Kalt-Duschen im Außenbereich stehen auch die Duschen im Innenbereich (Einzelduschen) zur Verfügung. Die Toiletten und Umkleiden werden ebenfalls geöffnet und mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert.

 

Beschränkung der Badenden im Becken

Sowohl im Schwimmerbecken als auch im Nicht-Schwimmerbecken dürfen max. 25 Personen gleichzeitig im Wasser sein.

 

Schwimmkurse finden nicht statt, die Wassergymnastik am Samstagvormittag wird mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 Personen angeboten.

 

Kiosk

Der Kiosk hat nach den Vorgaben der Gastronomie geöffnet.

 

Wir wünschen trotz der vielen Einschränkungen allen Badegästen eine erholsame Zeit in unserem schönen Freibad.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hohenthann
Mo, 31. Mai 2021

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